Rentenkasse: Grundrente-Zahlungen frühestens ab Juli 2021 möglich

Ist Ihnen diese Schlagzeile auch aufgefallen? Sie geisterte am 22.05.2020 durch mehrer Online-Angebote, wie z.B. dieses hier aus dem Online-Auftritt des Handelsblattes. Neben der Überschrift ist bei genauerem Lesen des Artikels folgende Zeile höchst interessant:

Die komplexe gesetzliche Regelung, die komplizierte Zuschlagsberechnung und die aufwendige Einkommensprüfung machen so umfangreiche Anpassungen am IT-Kernsystem erforderlich, dass diese trotz des Einsatzes aller Personalressourcen nicht vor Juli 2021 abgeschlossen werden können

In meinem letzten Blog über Bürokratie und wie man sie mit dem „Prozessgesteuerten Ansatz“ bewältigen kann sind wir ja bereits an dem Thema „komplexe Gesetzgebung“ vorbeigekommen. Offensichtlich ist sie in der Tat allgegenwärtig. Leider wird sich daran so schnell auch nichts ändern. Dennoch spiegeln Gesetze in den meisten Fällen Regelwerke wider. Diese lassen sich im Zusammenspiel mit den daraus abgeleiteten Handlungen in Form von Prozessen wunderbar automatisieren. Soweit kennen Sie meine Argumentation. In dem Zitat kommt aber ein weiterer bemerkenswerter Aspekt zum Vorschein, nämlich die Rolle der existierenden IT-Systeme, hier mit „IT-Kernsystem“ bezeichnet. Sie müssen als Begründung für die nicht unerhebliche Verzögerung bis Juli 2021 herhalten und damit auch indirekt das IT-Personal, das sich für diese Systeme verantwortlich zeichnet.

Leider ist diese Begründung nur zu typisch und reflektiert den Zustand von IT-Landschaften in Behörden und Unternehmen, die über viele Jahre gewachsen sind und einer schnellen Anpassung an wechselnde Gegebenheiten (sei es durch die Gesetzgebung oder durch ein neues Marktumfeld) im Wege stehen. Ich finde es zudem unfair, alles der IT und damit indirekt den IT-Mitarbeitern in die Schuhe zu schieben. Es ist, wie so oft im Leben, eine einfache Lösung. Ach ja, die IT, na klar. Versteht ja jeder!

Genau aus diesem Grund habe ich bei der Entwicklung der prozessgesteuerten Architektur, die Teil des „Prozessgesteuerten Ansatzes“ ist, auf schnelle Anpassbarkeit bei entsprechenden Anforderungen geachtet. Damit verfolgt die Architektur das Ziel, den IT-Abteilungen die notwendige Flexibilität und Reaktionsfähigkeit bei Änderungsanforderungen zu geben. Sie halten das Heft des Handelns somit wieder in ihren eigenen Händen und müssen nicht länger als fadenscheinige Ausreden für Projektverzögerungen herhalten.

Aber es ist nie zu spät: Die IT-Kollegen bei der Rentenkasse könnten auch jetzt noch auf den „Prozessgesteuerten Ansatz“ setzen und so in der Zukunft von den Vorteilen des Ansatzes profitieren. Der Einstieg ist jederzeit möglich!

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